Ja! Ein privater Darlehensvertrag ist rechtlich bindend. Er sollte Darlehensbetrag, Zinsen (oder Zinslosigkeit), Rückzahlungstermin und Unterschriften beider Parteien enthalten. Bei Beträgen über 50 € empfiehlt sich Schriftform.
Eine Vollmacht gilt für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Fahrzeugverkauf). Eine Generalvollmacht berechtigt zu nahezu allen Rechtsgeschäften und sollte notariell beglaubigt sein. Eine Vorsorgevollmacht gilt speziell für den Fall der Geschäftsunfähigkeit.
Nein, ein Schuldschein ist auch ohne Notar gültig. Für höhere Beträge oder wenn vollstreckbare Ansprüche gesichert werden sollen, empfiehlt sich jedoch eine notarielle Beurkundung.
Eine Patientenverfügung ist für jeden sinnvoll, der im Fall einer schweren Erkrankung oder Bewusstlosigkeit sicherstellen möchte, dass seine medizinischen Wünsche respektiert werden. Sie muss schriftlich vorliegen und regelmäßig aktualisiert werden.