Mieter können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter eingehen.
Das Übergabeprotokoll sollte dokumentieren: Zählerstand (Strom, Gas, Wasser), vorhandene Mängel und Beschädigungen, übergebene Schlüssel und Anzahl, Datum der Übergabe und Unterschriften beider Parteien.
Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV sind u.a.: Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege und Hausversicherungen.
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Ein mündlicher Mietvertrag ist grundsätzlich gültig, gilt aber als unbefristetes Mietverhältnis. Für rechtliche Sicherheit empfehlen wir immer einen schriftlichen Vertrag.