Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Je nach Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für Arbeitgeber auf bis zu 7 Monate.
Ja! Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf immer der Schriftform (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist unwirksam.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält: Personalien, Beschäftigungsdauer, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Sozialverhalten und die übliche Schlussformel mit Dankesbekundung.
Ja, jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Pflichtangaben laut NachwG: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beginn und Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubstage und Kündigungsfristen.