Laut § 14 UStG muss eine Rechnung folgende Pflichtangaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Netto-Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag sowie den Brutto-Gesamtbetrag.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weisen keine Mehrwertsteuer aus und schreiben stattdessen: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG". Reguläre Unternehmer müssen MwSt. ausweisen.
Ohne Zahlungsfrist gerät der Schuldner automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Eine formelle Mahnung kann den Verzug früher auslösen und ist wichtig bei gerichtlichen Schritten.
Rechnungen müssen in Deutschland 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Ja! Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist rechtlich gleichwertig mit einer Papierrechnung, sofern sie alle Pflichtangaben enthält.