Ein KFZ-Kaufvertrag sollte enthalten: Fahrzeugdaten (Marke, Modell, FIN, Kennzeichen), Kilometerstand, Verkaufspreis, Übergabedatum, Gewährleistungsausschluss bei Privatverkauf und Unterschriften beider Parteien.
Ja! Bei einem Privatverkauf können Sie die gesetzliche Gewährleistung vertraglich ausschließen. Wichtig: Der Ausschluss muss ausdrücklich im Kaufvertrag stehen. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt er jedoch nicht.
Zur Ummeldung benötigen Sie: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer, gültige HU/AU und den ausgefüllten Kaufvertrag.
Bei einem gewerblichen Verkäufer haben Sie 2 Jahre Gewährleistung. Beim Privatverkauf ohne Mängelausschluss haftet der Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel. Ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale kann weiterhelfen.
Ein Übergabeprotokoll ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Es dokumentiert den Fahrzeugzustand zum Übergabezeitpunkt und schützt beide Parteien bei späteren Streitigkeiten.