Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich nicht bindend, kann aber im Streitfall als Orientierung herangezogen werden. Er darf laut § 650 BGB um bis zu 20 % überschritten werden, ohne dass der Auftraggeber zustimmen muss.
Ein rechtssicherer Bauvertrag enthält: Vertragsparteien, Leistungsbeschreibung, Zeitplan, Vergütung, Zahlungsplan, Gewährleistungsregelungen und Unterschriften beider Parteien.
Ein Abnahmeprotokoll ist bei der Fertigstellung von Bauleistungen wichtig. Es dokumentiert Mängel, Restarbeiten und den Übergabezeitpunkt — wichtig für die Gewährleistungsfrist.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 5 Jahre bei Bauwerken und 2 Jahre bei anderen Werkleistungen (§ 634a BGB).
Ja! Du kannst das Formular beliebig oft mit neuen Daten ausfüllen. Jede Generierung ist eine eigene Transaktion.