Wohnungsübergabeprotokoll 2026 — Vorlage, Tipps & was rein muss

📅 Veröffentlicht am 21.05.2026

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist das wichtigste Dokument beim Ein- und Auszug. Wer darauf verzichtet, riskiert monatelange Streitigkeiten über Schäden, Kautionsrückzahlung und Renovierungspflichten. In diesem Ratgeber erfährst du, was ins Protokoll muss, welche Fehler du vermeidest und wie du es kostenlos erstellst.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das den Zustand einer Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe festhält — sowohl beim Einzug als auch beim Auszug. Es schützt Mieter und Vermieter gleichermaßen vor ungerechtfertigten Forderungen.

Laut Rechtsprechung des BGH gilt: Ohne Übergabeprotokoll hat der Vermieter im Streitfall kaum Beweismöglichkeiten für Schäden, die der Mieter verursacht hat.

Einzugsprotokoll vs. Auszugsprotokoll

EinzugsprotokollAuszugsprotokoll
ZeitpunktBei MietbeginnBei Mietende
ZweckVorschäden dokumentierenNeue Schäden feststellen
Wichtig für MieterSchutz vor alten SchädenKautionsrückgabe sichern
Wichtig für VermieterAusgangszustand belegenSchadensersatz durchsetzen

Was muss ins Wohnungsübergabeprotokoll?

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Namen und Anschriften von Mieter und Vermieter
  • Genaue Wohnungsbezeichnung (Adresse, Etage, Wohnungsnummer)
  • Zählerstände (Strom, Gas, Wasser — mit Zählernummern!)
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel (Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten)
  • Zustand aller Räume (Wände, Böden, Decken, Fenster, Türen)
  • Zustand der Einbauküche (falls vorhanden)
  • Vorhandene Mängel und Schäden mit genauer Beschreibung
  • Vereinbarte Restarbeiten und deren Frist
  • Unterschriften beider Parteien

Schritt-für-Schritt: Wohnungsübergabe richtig durchführen

Schritt 1: Termin rechtzeitig vereinbaren

Plane den Übergabetermin mindestens 1–2 Wochen vor dem Auszug. So bleibt Zeit für Nachbesserungen. Ideal ist ein Termin bei Tageslicht — so sind Mängel besser erkennbar.

Schritt 2: Wohnung vorbereiten

Die Wohnung sollte beim Auszug besenrein übergeben werden. Das bedeutet: grob gereinigt, leer geräumt, kein Müll. Eine Grundreinigung ist nur erforderlich, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde.

Schritt 3: Jeden Raum systematisch prüfen

Gehe Raum für Raum durch und dokumentiere:

  • Wände: Flecken, Löcher, Tapetenschäden
  • Böden: Kratzer, Risse, Verfärbungen
  • Fenster und Türen: Funktionsfähigkeit, Dichtungen, Griffe
  • Sanitär: Kalk, Schimmel, defekte Armaturen
  • Elektrik: Steckdosen, Lichtschalter, Lampenanschlüsse

Schritt 4: Zählerstände ablesen und fotografieren

Fotografiere alle Zähler mit gut lesbarem Stand. Die Fotos dienen als zusätzlicher Beweis neben dem Protokoll. Notiere Zählernummern — nicht nur die Stände.

Schritt 5: Mängel fotografisch dokumentieren

Fotografiere jeden Mangel aus nächster Nähe und mit erkennbarem Kontext. Datum und Uhrzeit der Fotos werden automatisch in den Metadaten gespeichert — das ist im Streitfall Gold wert.

Schritt 6: Protokoll unterschreiben lassen

Beide Parteien sollten das Protokoll direkt vor Ort unterschreiben. Wer das Protokoll nicht unterschreibt, kann später kaum widersprechen. Jede Seite erhält eine Kopie.

Was gilt als normaler Verschleiß?

Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht ersetzen:

  • ✅ Kleine Löcher von Bilderrahmen (1–2 Dübellöcher pro Wand)
  • ✅ Leichte Verfärbungen der Wände nach langer Mietdauer
  • ✅ Normale Abnutzung von Böden und Teppichen
  • ✅ Vergilbte Lichtschalter und Steckdosen

Nicht als normaler Verschleiß gelten:

  • ❌ Große Löcher in Wänden oder Türen
  • ❌ Tiefe Kratzer in Parkett oder Fliesenschäden
  • ❌ Schimmelschäden durch mangelnde Lüftung
  • ❌ Beschädigungen durch Haustiere

Kaution zurückbekommen — so geht's

Nach dem Auszug hat der Vermieter 3–6 Monate Zeit, die Kaution zurückzuzahlen oder begründete Abzüge geltend zu machen. Ein vollständiges Übergabeprotokoll ohne dokumentierte Schäden ist dein stärkstes Argument für die vollständige Kautionsrückgabe.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll Pflicht?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Aber ohne Protokoll hat im Streitfall keine Seite gute Karten. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass ein fehlendes Protokoll zulasten des Vermieters geht — er kann dann keine Schäden mehr geltend machen.

Was passiert, wenn der Vermieter kein Protokoll ausstellen will?

Bestehe als Mieter auf ein Protokoll. Weigert sich der Vermieter, erstelle es selbst, schicke es ihm per Einschreiben und bitte um Gegenzeichnung. Dokumentiere den Zustand zusätzlich mit Fotos und Videos mit Zeitstempel.

Kann ich Mängel nach der Übergabe noch melden?

Versteckte Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, können noch nachträglich gemeldet werden. Offensichtliche Mängel, die im Protokoll nicht aufgeführt sind, gelten als akzeptiert.

Wie lange muss ich das Übergabeprotokoll aufbewahren?

Bewahre das Protokoll mindestens bis zur vollständigen Kautionsrückzahlung plus 3 Jahre auf. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis beträgt 3 Jahre.

Muss die Wohnung beim Auszug renoviert sein?

Schönheitsreparaturen (Streichen) sind nur dann Pflicht, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Viele Renovierungsklauseln sind unwirksam — prüfe deinen Mietvertrag oder lass ihn von einem Mieterverein prüfen.

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