Testament erstellen 2026 — Vorlage, Arten & was du wissen musst
📅 Veröffentlicht am 27.05.2026
Testament erstellen 2026 — Vorlage, Arten & was du wissen musst
Ein Testament ist die wichtigste Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was nach dem Tod mit deinem Vermögen passiert. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge — und die entspricht oft nicht dem eigenen Willen. In diesem Artikel erfährst du, welche Arten von Testamenten es gibt, was zwingend drinstehen muss und welche Fehler ein Testament ungültig machen.
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Was ist ein Testament?
Ein Testament (auch: letztwillige Verfügung) ist eine einseitige Willenserklärung, mit der eine Person bestimmt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 2064 ff. BGB.
Wer kein Testament hinterlässt, dessen Nachlass wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt — oft nicht so, wie es der Verstorbene gewollt hätte.
Arten von Testamenten
| Art | Form | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Eigenhändiges Testament | Handschriftlich + Unterschrift | Kostenlos | Einfache Fälle |
| Notarielles Testament | Beim Notar beurkundet | Ab ca. 75 € | Komplexe Vermögen |
| Gemeinschaftliches Testament | Ehepartner gemeinsam | Kostenlos (eigenhändig) | Ehepaare |
| Erbvertrag | Notariell beurkundet | Ab ca. 150 € | Bindende Regelungen |
Das eigenhändige Testament — Pflichtangaben 2026
Das eigenhändige Testament ist die einfachste und kostenlose Form. Es muss jedoch vollständig handschriftlich verfasst sein — auch der Name und das Datum. Ein am Computer geschriebenes und ausgedrucktes Testament ist ungültig!
| Pflichtangabe | Details |
|---|---|
| Vollständig handschriftlich | Kein Computer, kein Drucker — alles mit der Hand schreiben |
| Ort und Datum | Wann und wo wurde das Testament verfasst? |
| Eigenhändige Unterschrift | Mit Vor- und Nachname am Ende des Dokuments |
| Klare Erbeinsetzung | Wer soll was erben? |
| Testierfähigkeit | Verfasser muss mind. 16 Jahre alt und testierfähig sein |
Testament Muster — so könnte es aussehen
Mein Testament
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], errichte hiermit meinen letzten Willen:
§ 1 Erbeinsetzung
Zu meinem Alleinerben / meiner Alleinerbin bestimme ich [Name des Erben], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse].
§ 2 Ersatzerbe (optional)
Sollte mein Erbe / meine Erbin vor mir versterben, soll [Name des Ersatzerben] an seiner / ihrer Stelle erben.
§ 3 Vermächtnisse (optional)
[Name] soll zusätzlich [Gegenstand / Betrag] erhalten.
§ 4 Testamentsvollstrecker (optional)
Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich [Name].
[Ort], den [Datum]
______________________
[Eigenhändige Unterschrift]
Was kann ich im Testament regeln?
- Erbeinsetzung — Wer erbt den gesamten Nachlass?
- Vermächtnisse — Bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge für bestimmte Personen
- Teilungsanordnung — Wie soll der Nachlass aufgeteilt werden?
- Ersatzerben — Wer erbt, wenn der Haupterbe verstirbt?
- Testamentsvollstrecker — Wer setzt den letzten Willen um?
- Auflagen — Bedingungen an den Erben (z.B. Grabpflege)
- Enterbung — Pflichtteilsberechtigte können nicht vollständig enterbt werden
Pflichtteil — wen du nicht enterben kannst
Bestimmte nahe Angehörige haben Anspruch auf den Pflichtteil — auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder (auch nichteheliche)
- Ehepartner / eingetragene Lebenspartner
- Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden)
Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare
Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) errichten. Die beliebteste Form: Der überlebende Partner erbt zunächst alles, nach seinem Tod geht der Nachlass an die Kinder.
Regeln für das gemeinschaftliche eigenhändige Testament:
- Einer schreibt das Testament vollständig handschriftlich
- Beide unterschreiben mit Ort und Datum
- Der mitunterzeichnende Partner muss eigenhändig unterschreiben
Testament aufbewahren — wo und wie?
- ✅ Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht — sicherste Option (Gebühr: 75 €)
- ✅ Beim Notar hinterlegen
- ✅ Zu Hause an einem bekannten, sicheren Ort
- ❌ Im Bankschließfach — kann nach dem Tod nicht sofort geöffnet werden
Testament ändern oder widerrufen
Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden:
- Neues Testament erstellen — das neuere Testament gilt (Datum beachten!)
- Vernichtung des alten Testaments
- Widerrufstestament — ausdrückliche Erklärung des Widerrufs
Achtung beim gemeinschaftlichen Testament: Zu Lebzeiten beider Partner nur mit Zustimmung des anderen möglich. Nach dem Tod des ersten Partners oft bindend.
FAQ — Häufige Fragen zum Testament 2026
Ab welchem Alter kann ich ein Testament erstellen?
Ab 16 Jahren — aber nur in notarieller Form. Das eigenhändige Testament ist erst ab 18 Jahren möglich.
Ist ein handgeschriebenes Testament ohne Zeugen gültig?
Ja. Das eigenhändige Testament braucht keine Zeugen — es muss nur vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Unverheiratete Partner erben nichts, auch wenn sie jahrzehntelang zusammengelebt haben.
Kann ich meinen Ehepartner vollständig enterben?
Nein. Ehepartner haben Anspruch auf den Pflichtteil — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine vollständige Enterbung ist nicht möglich.
Muss ein Testament beim Notar registriert werden?
Nein, aber empfohlen. Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (75 €) stellt sicher, dass das Testament nach dem Tod gefunden und dem Nachlassgericht gemeldet wird.
Gilt ein altes Testament noch, wenn ich ein neues erstelle?
Das neuere Testament hat Vorrang. Wenn das neue Testament das alte nicht ausdrücklich widerruft, gelten beide — soweit sie sich nicht widersprechen.
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 | Gilt für Deutschland | Kein Ersatz für Rechtsberatung