Ein Arbeitsvertrag schützt beide Seiten — Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

📅 Veröffentlicht am 21.05.2026

Ein Arbeitsvertrag schützt beide Seiten — Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer ihn falsch aufsetzt, riskiert teure Rechtsstreitigkeiten. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Pflichtangaben ein Arbeitsvertrag enthalten muss, welche Klauseln ungültig sind und wie du in wenigen Minuten einen rechtssicheren Vertrag erstellst.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Seit 2022 schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen müssen — sonst drohen Bußgelder bis zu 2.000 €.

Pflichtangaben im Arbeitsvertrag 2025

Folgende Angaben sind laut NachwG verpflichtend:

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort (oder Hinweis auf wechselnde Einsatzorte)
  • Tätigkeitsbeschreibung und Berufsbezeichnung
  • Arbeitszeit (Stunden pro Woche/Tag)
  • Vergütung (Grundgehalt, Zulagen, Fälligkeit)
  • Urlaubsanspruch (mind. 20 Tage bei 5-Tage-Woche)
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Tarifverträge (falls anwendbar)

Befristeter vs. unbefristeter Arbeitsvertrag

UnbefristetBefristet
LaufzeitUnbegrenztMax. 2 Jahre (§ 14 TzBfG)
VerlängerungMax. 3x innerhalb 2 Jahre
KündigungMit Frist möglichNur zum Laufzeitende
Sachgrund nötig?NeinNur nach 2 Jahren

Wichtig: Ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund darf maximal 2 Jahre laufen und höchstens 3 Mal verlängert werden. Danach gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet.

Diese Klauseln sind im Arbeitsvertrag unwirksam

  • Überstunden pauschal abgegolten — nur bei Führungskräften zulässig
  • Urlaub unter 20 Tagen bei Vollzeit (5-Tage-Woche)
  • Kündigungsfrist kürzer als 4 Wochen für Arbeitnehmer
  • Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung nach Vertragsende
  • Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen ohne Mindestbindungsdauer

Schritt-für-Schritt: Arbeitsvertrag richtig erstellen

Schritt 1: Vertragsart wählen

Entscheide: Vollzeit, Teilzeit, Minijob (bis 538 €/Monat) oder Midijob (538–2.000 €)? Jede Vertragsart hat eigene Besonderheiten bei Sozialversicherung und Steuern.

Schritt 2: Vergütung und Arbeitszeit festlegen

Achte auf den aktuellen Mindestlohn (2025: 12,82 €/Stunde). Bei Teilzeit gilt der Mindestlohn anteilig. Überstundenregelungen sollten klar definiert sein.

Schritt 3: Probezeit vereinbaren

Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen. In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

Schritt 4: Urlaub und Sonderzahlungen

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche). Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni können freiwillig vereinbart werden — dann aber schriftlich!

Schritt 5: Unterschriften einholen

Der Arbeitsvertrag muss von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden (§ 126 BGB). Eine digitale Signatur ist nur mit qualifizierter elektronischer Signatur gültig.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Seit August 2022 müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen laut Nachweisgesetz am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist zwar gültig, aber ein Verstoß gegen das NachwG kann mit bis zu 2.000 € Bußgeld bestraft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag?

Beim Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung (Zeit und Mühe). Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein konkretes Ergebnis. Der Unterschied ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich erheblich — Scheinselbstständigkeit kann teuer werden.

Kann ich einen Arbeitsvertrag nachträglich ändern?

Ja, aber nur mit Zustimmung beider Parteien. Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber ist nur durch eine Änderungskündigung möglich — mit allen Rechten des Arbeitnehmers aus dem Kündigungsschutzgesetz.

Wie lange muss ich Arbeitsverträge aufbewahren?

Arbeitsverträge sollten mindestens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses plus 3 Jahre (Verjährungsfrist) aufbewahrt werden. Lohnunterlagen müssen 6 Jahre, steuerrelevante Dokumente 10 Jahre aufbewahrt werden.

Was passiert, wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt?

Es gelten die gesetzlichen Mindeststandards (Mindestlohn, Mindesturlaub, gesetzliche Kündigungsfristen). Der Arbeitgeber riskiert Bußgelder nach dem NachwG und hat schlechtere Beweismöglichkeiten bei Streitigkeiten.

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